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Terrorfilter, das Darknet und die Grundrechte

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Terrorfilter

Die Terrorfilter

Die UN-Sonderbeauftragten kommen aus den Warnungen gegenüber der EU gar nicht mehr heraus. Es stehe nichts weniger auf dem Spiel als das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Kaum ist die höchst umstrittene EU-Urheberrechtsreform mit ihren Uploadfiltern in trockenen Tüchern, da legt man in Brüssel mit noch fragwürdigeren Hirngespinsten nach: eine Verordnung zum Kampf gegen Terrorpropaganda.

Dabei ist der Grundgedanke richtig, bei der Ausgestaltung des Gesetzes schießt man allerdings wie so häufig weit über das Ziel hinaus und gefährdet Grundrechte. Nach dem jetzigen Entwurf – und dabei handelt es sich bereits um eine stark abgemilderte Form der ursprünglichen Fassung – ist jede (!) Website betroffen, die fremde Inhalte hostet. Wir sprechen hier also von jedem Hobbyblog, der eine Kommentarfunktion bietet, und von allen Foren europaweit, von Startups und Kleinunternehmern sowieso.

Die Verordnung soll es Behörden ermöglichen, Webseitenbetreiber dazu zu zwingen, terroristische Inhalte zu löschen. Das klingt nur auf den ersten Blick vernünftig, denn dies soll ohne richterlichen Vorbehalt geschehen. Dass Behörden wie der Verfassungsschutz im Zweifel auch bereit sind, den Rahmen der Legalität zu verlassen, wissen wir spätestens seit der NSU-Affaire. Und jüngste Skandale wie die Ermittlungen des rechtsgesinnten Staatsanwalts Martin Zschächner gegen die linke Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ wegen der angeblichen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhöhen das Vertrauen in die staatlichen Organe in diesen Tagen wirklich nicht.

Reaktionszeit von einer Stunde

Die wohl ungeheuerlichste Bestimmung der Verordnung stellt aber die Zeitspanne dar, die den Betroffenen bleibt, um der Anordnung Folge zu leisten. Maximal eine Stunde gesteht man zu. Ausnahmen von zwölf Stunden gelten nur für Betreiber, die noch nie eine solche Anordnung erhalten haben. Damit kann der unbescholtene Hobbyblogger sein Smartphone am Wochenende nicht einfach mal abschalten. Ist man erst einmal betroffen gewesen, dann hat man die Wahl zwischen dem Abschalten der eigenen Seite und einer Erreichbarkeit von 24/7.

Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, dass dies zum Sterben kleiner Plattformen und Hobbybetreiber oder dem Einsatz der umstrittenen Uploadfilter führen wird. Die großen Anbieter reiben sich erneut die Hände, weil sich die Kommunikation im Netz immer mehr auf diese konzentrieren wird. Die Meinungsvielfalt im Netz wird dadurch leiden. Wäre es unangebracht, an dieser Stelle zu fragen, was die Verantwortlichen in der EU konsumieren, um solche Gesetzesvorlagen rund um Terrorfilter zu erschaffen?

Was sind Terrorinhalte?

Der Zweck heiligt die Mittel? Was kümmert mich das freie Internet! So mag mancher konservative oder ältere Mitbürger denken, dem die Bedeutung der freien Entfaltung einer digitalen Gesellschaft nicht bewusst ist. Um auch diesem Personenkreis die Sprengkraft der geplanten Verordnung vor Augen zu führen, möchte ich darauf hinweisen, dass in der EU keine verbindliche Definition von Terrorismus existiert. Daraus sind folgende fiktive Situationen abzuleiten, ja sogar wahrscheinlich:

  • Ungarn: Viktor Orbán erklärt Widerstand gegen sein Regime als terroristischen Akt.
  • Spanien: Spaniens Zentralregierung erklärt jegliche Unterstützung der Unabhängigkeitsbestrebungen des Baskenlandes und Kataloniens als terroristischen Akt. Dies ist bereits jetzt keine Fiktion, sondern weitgehend Realität.
  • Deutschland: Aktivisten im Hambacher Forst wurden von Politikern aus CDU und FDP bereits als Terroristen bezeichnet. Das kann beliebig auf anderen Demonstrationen wie gegen Castor-Transporte übertragen werden. Aus Meinungsbildungen können schnell behördliche Anordnungen werden.
  • Frankreich: Gegen die gewaltbereiten Gelbwesten sind Anti-Terror-Einheiten im Einsatz gewesen. Wie weit ist der Schritt, um die Bewegung als Ganzes als Terrorismus zu deklarieren?
  • Türkei: Auch wenn die Türkei (noch) nicht Mitglied der EU ist, so darf es in dieser Aufzählung nicht fehlen. Als terroristischer Akt kann dort jegliche Regimekritik eingestuft werden. Die dortige Diktatur bleibt auch auf deutsche Behördenentscheidungen nicht ohne Einfluss.

Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich auszumalen, wie einfach die Verordnung missbraucht werden kann, um unliebsame Inhalte und Meinungen aus dem Netz zu verbannen. Der politischen Instrumentalisierung sind kaum wirksame Schranken gesetzt. Auch wenn ich mit dieser oft überstrapazierten Terminologie sehr vorsichtig umgehe: Wir gelangen hier an den Punkt, an dem von Zensur im engeren Sinne gesprochen werden kann.

Kampf dem Darknet

Und überhaupt hat man in diesen Tagen dem freien Internet den Kampf angesagt. Upload- und Terrorfilter scheinen erst der Anfang gewesen zu sein. Auf nationaler Ebene möchte man dem Darknet an den Kragen, ohne dabei überhaupt zu wissen, wie man es definieren soll (nein, das Darknet ist nicht per se illegal!). Generell scheint in der Politik alles, was man nicht versteht, nicht geheuer zu sein. Anders sind die Gesetzesinitaitiven in Österreich und Deutschland nicht zu verstehen.

In Österreich strebt man danach, die Anonymität im Internet abzuschaffen und damit einen der Grundpfeiler der Meinungsfreiheit gleich mit. Digitales Vermummungsverbot nennt man es beschwichtigend. Wer nun mit dem Torschlagargument daher kommt, zu einer freien Meinungsäußerung bedarf es keiner Anonymität, dem sei folgende Liste ans Herz gelegt, die eindrucksvoll das Gegenteil belegt.

Und in Deutschland macht Herr Seehofer seinem Ruf als großzügiger Ausleger der Grundrechte alle Ehre, indem er staatliche Hackerangriffe zu legitimieren versucht. Besonders fragwürdig zeigen sich zwei Passagen seines Gesetzesentwurfes: Zum einen soll jeder Tatverdächtige bei Straftaten, die mittels Telekommunikation begangene wurden, per Beugehaft gezwungen werden können, seine Passwörter für Onlinedienste offen zu legen. Dies würde dem Grundsatz, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss, elementar widersprechen. Zum anderen gibt es Vorschläge, die die Anonymisierung von Kommunikation über TOR-Netzwerke oder VPN grundsätzlich strafrechtlich relevant erscheinen lassen. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit und somit die Hoffnung, dass große Teile dieser vollkommen überzogenen Bestimmungen von Verfassungsgerichten einkassiert werden.

Grundrechte auf dem Abstellgleis

Die Aushöhlung unserer Grundrechte vollzieht sich nicht von heute auf morgen. Es ist ein schleichender Prozess, bei dem sich die Grenze zum Undenkbaren immer ein Stück weiter verschiebt. Ein Zurück gibt es dabei meist nicht. Am Ende steht die Dystopie: der Überwachungsstaat, den angeblich niemand so gewollt hat. Damit hätte der Terror schließlich doch noch geschafft, unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft einzuschränken.

Fazit frei nach Benjamin Franklin: Wer bereit ist, Freiheit für Sicherheit zu opfern, wird am Ende beides verlieren.

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