Home / Alle Artikel / Mit dem Staatstrojaner durch die Hintertür

Mit dem Staatstrojaner durch die Hintertür

Posted on
Staatstrojaner

Weniger Privatsphäre, mehr Überwachungsstaat

Die große Koalition hat schon mit ihren Gesetzesentwürfen zur Vorratsdatenspeicherung bewiesen, dass man gewillt ist, den Überwachungsstaat auszubauen und dabei die Bürgerrechte zu missachten. Bisher haben uns das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof von den schlimmsten Auswirkungen dieser verfassungswidrigen Gesetze bewahrt. Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bescheinigt der deutschen Vorratsdatenspeicherung, gegen EU-Recht zu verstoßen.

Mit der heute im Bundestag beschlossenen Einführung des Staatstrojaners, der den Eingriff in die Privatsphäre in bisher unbekanntem Maßstab erlaubt, unternimmt die Politik einen erneuten Versuch, die Grundrechte der Bürger auszuhüllen. Der eigentliche Skandal dabei ist, dass dies heimlich, still und leise ohne große öffentliche Debatte geschieht. Es wird einfach an ein Gesetzgebungsverfahren angehängt, dass ursprünglich den Entzug der Fahrerlaubnis auch bei Delikten erlauben sollte, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben.

Stimmen

Ich könnte mich nun seitenweise dazu auslassen, was dieses massenhafte Hacken von Smartphones und Computern für unsere Privatsphäre und unsere Grundrechte bedeutet, lasse aber lieber diejenigen sprechen, die von Berufs wegen, mehr davon verstehen als ich. Vielleicht wird dann das Ausmaß dieser bedenklichen Entwicklung in der deutschen Politik deutlich. Damit vernichtet man erneut ein Mosaiksteinchen der Rechtsstaatlichkeit, deren Werte man doch so hoch halten möchte.

Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz:

Angesichts dieser sehr schwer wiegenden Auswirkungen halte ich es für unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen.

Ulrich Schellenberg, Rechtsanwalt, Notar und Präsident des Deutschen Anwaltvereins:

Angesichts dieser Eingriffstiefe ist bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrags verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Gesetzesvorschläge, die derartig gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden.

Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik:

Die Bestrebungen der Bundesregierung, die heimliche Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die Strafprozessordnung einzuführen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Beide Maßnahmen sind schwere Grundrechtseingriffe, die in den vergangenen zehn Jahren nicht nur die öffentliche Debatte beschäftigt haben, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Auflagen erlaubt wurden.

Es ist völlig unverständlich, dass diese umfangreichen Maßnahmen ohne öffentliche Diskussion im Eilverfahren auf ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren „draufgesattelt“ werden sollen. Sie stellen einen unverantwortlichen Eingriff dar, der es Sicherheitsbehörden ermöglicht Unternehmen und Bürger ohne ihr Wissen auszuspionieren. Angesichts des weitreichenden Eingriffs in Grundrechte und der Gefahren für die Sicherheit von Computersystemen warnen wir vor dem Einsatz der heimlichen Online-Durchsuchung.

Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Club:

Faktisch haben SPD und CDU vor, ein Gesetz zu beschließen, das nicht nur klar verfassungswidrig ist, sondern den Behörden die Lizenz zum Hacken von allen möglichen Geräten gibt. Das ganze Gerede über Terrorbekämpfung war alles nur Makulatur, denn ein Blick in das Gesetz zeigt, dass längst nicht nur schwere Straftaten verfolgt, sondern solche Spionagesoftware tatsächlich für Dutzende gewöhnliche Straftaten vorgesehen ist. Nach ihrem peinlichen Desaster beim letzten Staatstrojaner-Versuch ist abzusehen, dass staatliches Hacken mit Hilfe zweifelhafter Vertragspartner zu einer Gefährdung der IT-Sicherheit aller werden wird.

Prof. Dr. Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Leiter des Ressorts Innenpolitik:

Man soll nicht bei jeder Gelegenheit von einem Skandal reden. Aber das, was heute am späten Nachmittag im Bundestag geschehen soll, ist eine derartige Dreistigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt. Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt.

Diesen Statements ist nicht viel hinzuzufügen. Es wird Zeit, dass wir aufhören, über den großen Teich nach Amerika zu zeigen. Nicht nur dort wird derzeit die freiheitlich-demokratische Gesellschaft zerlegt, auch hierzulande gibt es derartige Tendenzen und die kommen nicht ausschließlich von ganz rechts oder anderen radikalen Kräften. Auch die bürgerlichen Parteien scheinen in Zeiten von Terrorgefahr die Grundrechte mit Füßen treten zu wollen, sei es aus blindem Aktionismus, Gedankenlosigkeit oder schlichter Unkenntnis der Sachlage und der Folgen.

Big brother is watching you!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top