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Die Beflaggung von evangelischen Kirchengebäuden
Im November beschloss die Evangelische Kirche in Deutschland auf einer EKD-Synode, die Regelung zur Beflaggung von Kirchengebäuden zu liberalisieren. Das bezog sich insbesondere auf die Regenbogenfahne als Symbol für Menschenrechte und Vielfalt sowie gegen Diskriminierung, die in der Praxis bereits an zahlreichen evangelischen Kirchen zu sehen war. Konkret heißt es im Kirchgerichtsgesetz dazu:
Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit. Sie darf dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Die evangelische Kirchenfahne zeigt ein violettes Kreuz auf weißem Grund. Nähere Bestimmungen über die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen können die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse jeweils für ihren Bereich treffen.
Hintergrund der Änderung ist eine Regelung von 1947, die ausschließlich die weiß-violette Kirchenfahne als zulässig deklarierte. Diese Verordnung ist aufgrund der Erfahrungen in nationalsozialistischer Zeit getroffen worden, in der die Kirche für politische Zwecke instrumentalisiert wurde. Nach der Machtübernahme bestimmte ein Erlass von 1933, dass die Nationalflagge mit schwarz-weiß-roten Streifen nur noch gemeinsam mit der Hakenkreuzflagge zu hissen sei. 1935 folgte eine weitere Verschärfung, nach der öffentliche Gebäude – das inkludierte auch Kirchenbauten – die Reichs- und Nationalflagge zu zeigen hätten. Zu diesem Zeitpunkt war dies ausschließlich die Hakenkreuzflagge. Am 9. November 1938 wurde das Zeigen der evangelischen Kirchenfahne gänzlich verboten.
Standpunkte der katholischen Kirche zur Regenbogenflagge
Während die evangelische Kirche sich mit der jüngsten EKD-Synode endgültig in Fragen der Regenbogenfahne positioniert, ist man auf katholischer Seite weiterhin gespalten. Der Limburger Bischof Georg Bätzing kritisierte die Ablehnung der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hinsichtlich der Hissung der Regenbogenflagge zum Christopher Street Day auf dem Reichstag. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck geht noch einen Schritt weiter und sieht in der Flagge ein christliches Zeichen dafür, dass jeder Mensch von Gott gewollt sei:
Unser Glaube an die absolute Gleichheit aller Menschen als Geschöpfe Gottes lässt es nicht zu, dass Menschen ausgegrenzt werden.
Dagegen stehen konservative Kreise, die der ablehnenden Haltung des Vatikans zur Homosexualität folgen. Insbesondere Kardinal Gerhard Müller macht seit Jahren gegen die Öffnung der katholischen Kirche in Fragen der Sexualnorm und gesellschaftlicher Maßstäbe mobil. Wenn er Faschismus, Kommunismus und Wokismus in einem Atemzug für die Bedrohung von Völkern und Identitäten verantwortlich nennt und LGBT-Wallfahrten scharf kritisiert, zeigt er einen kompromisslosen christlichen Fundamentalismus. So ist es zu erklären, dass der eine oder andere erzkonservative Kirchgänger die Regenbogenfahne als Sinnbild einer kirchenfeindlichen Ideologie ansieht.
Andererseits mag es auch nicht verwundern, dass Müllers Ansichten innerhalb der katholischen Kirche scharfe Kritik hervorrufen. So distanziert sich der Queer-Beauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Ludger Schepers, deutlich von dessen Äußerungen zu Homosexuellen: Müller solle sich fragen, „ob seine Worte wirklich im Sinne Jesu sind, der die Liebe und Annahme in den Mittelpunkt stellte und niemanden diskriminierte“. Ganz unabhängig von der offiziellen Haltung des katholischen Episkopats zeigten viele Gemeinden in der Vergangenheit mit dem Hissen der Regenbogenflagge ihre Solidarität mit homosexuellen Paaren, denen die Segnung verwehrt werden sollte.
Der Regenbogen in der christlichen Lehre und Kunst
Bei der emotionalen Diskussion wird allerdings gerne unterschlagen, dass der Regenbogen ein zentrales Motiv der christlichen Lehre ist. Ausschlaggebend sind dafür drei Bibelstellen. Zum einen wird im Alten Testament in der Genesis (Gen 9,8–17) der Bund Gottes mit Noah thematisiert, mit dem er sich fortan an alle Lebewesen bindet. Als Zeichen dieses Bundes setzt er einen Bogen in die Wolken, einen Regenbogen. Im Katechismus ist dieser universale Bund Teil des Heilsgeschehens und somit ein zentrales Element des christlichen Glaubens. Im Alten Testament wird der Regenbogen als Herrlichkeit Gottes bei Ezechiel (Ezechiel 1,28) erneut thematisiert. Die Selbstbindung Gottes mit Noah wird wieder aufgegriffen im Neuen Testament in der Offenbarung des Johannes (Offb 4,3), bei der über dem göttlichen Thron ein Regenbogen beschrieben wird. Die Thronvision als allumfassende Herrschaft Gottes kann somit als Rückbezug auf Gen 9 verstanden werden.
Bezeichnenderweise taucht das Motiv des Regenbogens in der mittelalterlichen Kunst bei Darstellungen der Sintflut und des Weltgerichts auf, die sich unmittelbar auf die Offenbarung und die Genesis als Quelle beziehen, wobei die ältesten Beispiele auf das 6. Jahrhundert zurückgehen. Die Regenbogenfarben erscheinen aber auch in Verkündigungsszenen des Spätmittelalters und der Frührenaissance, wobei die Flügel des Erzengels gerne entsprechend erstrahlen. Bis heute spielt der Regenbogen eine wesentliche Rolle in der christlichen Liturgie bei Kindergottesdiensten oder Taufen. Auf Taufkerzen verweist er auf den Bund Gottes mit allen Lebewesen.

Für und wider die Regenbogenfahne
Die Regenbogenfahne wurde 1978 als Symbol der Pride-Bewegung in San Francisco durch den Künstler und LGBT-Aktivisten Gilbert Baker erschaffen. Seither ist sie das Symbol von Schwulen, Lesben, Bi- und Intersexuellen sowie Transmenschen, ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von Minderheiten. Jede Farbe hat eine eigene Bedeutung: Pink steht für Sexualität, Rot steht für das Leben, Orange für Heilung, Gelb für die Sonne, Grün für Natur, Türkis für die Kunst, Blau für Harmonie und Lila für Spiritualität. Später erfuhr die Flagge eine Anpassung auf sechs Farben. Laut Bakers Idee sollte sie eine Verbindung zwischen Menschen überall auf der Welt schaffen. Damit übernehmen die Farben der Fahne eine analoge Funktion zum biblischen Regenbogen, der die Brücke zwischen Göttlichem und dem Menschen schlägt. Eine unmittelbar politische Aussage, die über den Kampf für die Rechte der queeren Community hinausreichen würde, war nie intendiert.
Fragen wir uns also abseits jeden religiösen Eifers, was gegen die Beflaggung mit Regenbogenfarben an Kirchengebäuden spricht, sind die Argumente wenig schlagkräftig. Eine unmittelbar politische Aussage, die über den Kampf für die Rechte der queeren Community hinausreichen würde, war nie intendiert. Sie kann ihr auch nicht überzeugend zugeschrieben werden, denn das Erkennungszeichen einer sozialen Bewegung für Menschenwürde steht für verfassungsgemäße Grundrechte, nicht für eine politische Ausrichtung oder ein parteipolitisches Statement. Wir sprechen von Verantwortung und Haltung, einem ureigenen Spielfeld der Kirche. Wo, wenn nicht dort, ist sie zu erwarten? Wo, wenn nicht dort, ist der Schutz und die Zugehörigkeit gesellschaftlich ausgegrenzter Minderheiten geboten?