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Ein türkischer Despot außer Rand und Band

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Recep Tayyip Erdoğan

Satire auf dem Prüfstand

Alles nahm seinen Anfang mit einem Satire-Beitrag von Extra 3 über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Beflügelt von seiner neuen Rolle, die ihm die EU in der Flüchtlingsproblematik angetragen hat, versuchte dieser, türkische Verhältnisse in Sachen Kunst- und Meinungsfreiheit auf den Rest der Welt zu übertragen. Das befremdliche Bestreben, Satire über seine Person in Deutschland verbieten zu lassen, musste zum Scheitern verurteilt sein. Ganz im Gegenteil bemühten sich nun weitere Satiriker, Erdoğan den Unterschied zwischen der künstlerischen Freiheit nach europäischen Werten und unerlaubter Schmähkritik näher zu bringen, darunter auch Jan Böhmermann. Auch dies war zum Scheitern verurteilt, denn die Interpretation eines solchen satirischen Beitrages erfordert eine gewisse Intelligenz und Weitsicht, die Herr Erdoğan allzu oft in seinem politischen Handeln gerade vermissen lässt.

Man muss den Auftritt von Herrn Böhmermann nicht gerade als stilvoll empfinden, doch man kann ihm zwei Dinge bescheinigen: Er wusste die Situation so zu inszenieren, dass er ungeachtet des juristischen Ausgangs der Affäre als Sieger hervorgeht, denn damit hat er sich derart an die satirische Spitze Deutschlands katapultiert, dass jeder halbwegs am Tagesgeschehen teilnehmende Bürger dieser Republik seinen Namen kennt. Zum anderen verstand er es, den schmalen Grat zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung vorzüglich herauszuarbeiten. Letzteres wiederum zum Missfallen von Herrn Erdoğan, der sich nicht zu schade war, die nächste Peinlichkeit mit politischer Brisanz von sich zu geben, indem er gegen Böhmermann juristische Schritte einleitete.

Unabhängig davon, wie dieser Machtkampf ausgeht, ist jetzt schon festzuhalten: Böhmermann wird daraus aus Sieger und Erdoğan als Verlierer hervorgehen, allein weil es dem Despoten offensichtlich an erwähnter Weitsicht mangelt, um mit so einer Situation souverän umzugehen, wie es eines ernst zu nehmenden Staatsmannes würdig ist. Über 1800 Verfahren wegen Beleidigung demonstrieren eindrücklich, wie es um das Ego dieses Mannes bestellt ist. Bedauerlich, dass dies viele Türken im eigenen Land ausbaden müssen.

Vom Bundestag bis zur Springer-Presse

Selbst im Bundestag wurde Böhmermanns Gedicht bereits vorgetragen. Die Ironie an der Affäre ist allerdings, dass die von Erdoğan so verhasste „Schmähkritik“ durch ein deutsches Gericht fast wortwörtlich veröffentlicht wird (wodurch sich das Gericht die Zeilen aber ebenso wenig zu eigen macht wie ich):

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist … der Präsident.

Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinepfurz riecht schöner.

Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken.

Kurden treten, Christen hauen,
und dabei Kinderpornos schauen.

Und selbst Abends heißt statt schlafen.
Fellatio mit hundert Schafen.

Ja, … ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.

Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten,

Von Ankara bis Istanbul,
weiß jeder, dieser Mann ist schwul.
Pervers, verlaust und zoophil ….

Sein Kopf so leer, wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.

Bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
das ist …, der …ische Präsident.

Da mag sich der eine oder andere entsetzt abwenden, doch so einfach wie es scheint, ist die Sache nicht. Das deutsche Recht sieht ausdrücklich vor, dass Äußerungen in dem Kontext beurteilt werden, in dem sie entstanden sind. Und dabei ist auf die Intention des Gesagten abzustellen. Für die Einschätzung von Böhmermanns Aussage ist es daher unabdingbar, den gesamten Beitrag aus dem Neo Magazin Royal vom 31.03.2016 heranzuziehen, den man gegenwärtig noch hier findet. Böhmermann versteht es hierin, den Zuschauer und Präsident Erdoğan ins Geschehen einzubeziehen, indem er beide persönlich anspricht. Er erläutert ihnen den Unterschied zwischen Kunst- und Pressefreiheit im Gegensatz zur Schmähkritik an einem konkreten Beispiel, das im tagesaktuellen Zusammenhang verortet ist.

Sein Gedicht ist also mitnichten als bloße Beleidigung zu verstehen, sondern steht in einem sachbezogenen Kontext. Die Crux daran könnte allerdings sein, dass ein Gericht dem gemeinen Zuschauer nicht zutraut, diese Differenzierung vorzunehmen, wie es die Anwältin der „Titanic“, Gabriele Rittig andeutet. Herr Erdoğan hat ja bereits bewiesen, dass er dazu nicht willens oder nicht fähig ist, aber vielleicht hat ihm sein Übersetzer auch nur das übersetzt, was er hören wollte. Alexander Thiele, Jurist und Privatdozent an der Universität Göttingen, konstatiert dagegen nachvollziehbar:

Im Ergebnis ist das Verhalten Böhmermanns damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert, sie nicht völlig anlasslos präsentiert und diese zudem in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass dieser ausnahmsweise ein ausreichender sachlicher Bezug zukam. Über das Niveau mag man sich streiten, verfassungsrechtlich ändert sich dadurch nichts.

Und auch die Literaturwissenschaften springen Herrn Böhmermann in Person von Dr. Birte Förster bei:

Bevor das Gedicht vorgetragen wird, machen die auktorialen Erzähler Jan Böhmermann und Ralf Kabelka mehrfach deutlich: dieser Text ist keine Satire („das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen“) und thematisieren dies auch während des Vortrags. Das „Schmähgedicht“ selbst arbeitet mit sexistischen und rassistischen Stereotypen, dies allerdings mit derart hyperbolischen Formulierungen, dass eine identifikatorische Rezeption nicht möglich ist. Der geschlossene Text von Böhmermann legt vielmehr als Rezeption an: hier werden Grenzen überschritten, die durch Art. 5 GG nicht gedeckt sind. Unterstellte man Böhmermann also tatsächlich eine Verantwortung für die Interpretation des „Schmähgedichts“ und dessen Paratexte, kann man in Anlehnung an Eco sagen: enger kann man ein Publikum kaum auf vorbestimmten Pfaden entlangführen. Einen Deutungsspielraum, wie das Gedicht zu interpretieren ist, gibt es so gut wie nicht.

Während sich hierzulande die Juristen die Finger wund schreiben über die Interpretation der Causa Böhmermann, beginnt der türkische Obermufti Präsident einen juristischen Feldzug gegen alle, die sich auf Seiten Böhmermanns äußern. Dem Regisseur Uwe Boll ist es von einem Gericht untersagt worden, Erdoğan als „grenzdebilen, kleinen Schwachmaten“ zu titulieren. Deshalb bezeichne ich ihn jetzt auch nicht als grenzdebilen, kleinen Schwachmaten (aber noch ist Herr Erdoğan nicht so weit, Bürgern der EU zur verbieten, was sie über ihn denken). Als nächstes knöpfte er sich Springer-Chef Mathias Döpfner vor, der es gewagt hatte, sich wohlwollend über den Auftritt Böhmermanns zu äußern. Nicht weiter verwunderlich, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung vom LG Köln zurück gewiesen wurde. Wer will noch mal, wer hat noch nicht? Vielleicht liest Herr Erdoğan ja auch kleine unbedeutende Blogs wie dieses hier.

Ralf Höcker als Retter der Beleidigten

Da verwundert es kaum, dass einer der umstrittensten Anwälte Deutschland, Ralf Höcker, nun das Mandat von Erdoğan übernommen hat. Höcker ist dem breiten Publikum durch die peinliche RTL-Show „Einspruch – Die Show der Rechtsirrtümer“, die bereits nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurde, bekannt geworden. Einer der bekanntesten Mandanten von Höcker ist der Wetterexperte Jörg Kachelmann gewesen. Im Sommer 2015 machte Höcker negative Schlagzeilen, indem er gegen die vielfache Berichterstattung (unter anderem hier und hier) über seine mutmaßliche Beteiligung an dubiosen Flirtportalen mit Abmahnungen im Namen der Ideo Labs GmbH vorging. Insofern passen die jüngst vom „Staranwalt“ getroffenen Vergleiche in der Causa Erdoğan durchaus ins Bild. Zitat Höcker:

Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat. Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdoğan ist ein Mensch, und die Menschenwürde ist unantastbar.

Lieber Herr Höcker, um eine Massenvergewaltigung vergleichend neben die angebliche Beleidigung eines despotischen Präsidenten zu stellen, gehört schon ein recht schräges Verständnis von Recht und Moral in unserer Gesellschaft. Ebenso sollte es sich verbieten, von Menschenrechten im Zusammenhang mit Herrn Erdoğan zu sprechen. Diese Aussage war ein Griff ins Klo und beschämend. Im Übrigen möchte ich es mit den Worten von FOCUS-Redakteur Joseph Hausner halten:

Lieber Erdoğan-Anwalt, wärst du doch besser bei RTL geblieben!

So oder so, die Affäre ist schon lange ein Politikum und dazu hat auch Angela Merkel entscheidend beigetragen, indem sie sich verfrüht zu Böhmermanns Gedicht äußerte und zudem den Weg für die Strafverfolgung freimachte. Der größte Fehler war es jedoch, sich mit einem solchen menschenverachtenden Despoten wie Erdoğan auf einen Deal einzulassen, von dem die Lösung der europäischen Flüchtlingskrise abhängt. Diese politische Zwickmühle war absehbar und der türkische Präsident ließ keine Zeit verstreichen, um die neue Machtposition, die ihm von Europa zugewiesen wurde, auszuloten und auszureizen. Man darf gespannt sein, wie die politischen Entscheidungsträger aus dieser selbst verschuldeten Krise herausfinden. Die Türkei ist zurzeit jedenfalls von Europa weiter entfernt, als sie es jemals gewesen war.

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